Rechtsformwahl: Personengesellschaft
Wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen, so können sie dies als Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft.
Gründung
Personengesellschaften sind schnell und einfach gegründet. Dies liegt unter anderem an der Formfreiheit bei der Vertragsgestaltung. Der Gesellschaftsvertrag kann schriftlich oder mündlich gemacht werden. Ein Notariatsakt ist nicht verpflichtend. Aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Vertrag empfehlenswert.
Die Gründung ist wesentlich günstiger als die Gründung einer GmbH. Vom Gesetz wird kein Mindestkapital gefordert.
Arten
Die wichtigsten Formen der Personengesellschaften sind:
Offene Gesellschaft (OG)
Alle Gesellschafter der Offenen Gesellschaft haften für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (also auch mit ihrem Privatvermögen).
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei der KG haftet mindestens einer der Gesellschafter für die Schulden der Gesellschaft unmittelbar und persönlich (= Komplementär). Mindestens einer haftet lediglich beschränkt in der Höhe seiner Vermögenseinlage (= Kommanditist).
OG und KG entstehen erst mit dem Eintrag ins Firmenbuch.
Weitere gültige Personengesellschaften sind die atypische (= unechte) stille Gesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR). Auch die GmbH & Co KG fällt unter diese Art der Rechtsform.
Gewinnermittlung
Als Gewinnermittlung kann neben der Bilanzierung auch die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gewählt werden. Allerdings nur solange die Grenzen für die Bilanzierungspflicht nicht überschritten werden.
Steuern
Die Personengesellschaft selbst ist weder körperschaftsteuerpflichtig noch einkommensteuerpflichtig. Ertragsteuerlich ist sie kein eigenes Steuersubjekt.
Es wird der Gewinn der Personengesellschaft auf Ebene der Gesellschaft ermittelt und den einzelnen Gesellschaftern direkt zugerechnet. Steuerpflichtig sind somit die Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil.
Anders als bei der GmbH ist auch in Jahren, in denen Verluste geschrieben werden, keine Mindeststeuer zu zahlen.
Dieser Artikel bietet lediglich einen kurzen Überblick. Bitte kontaktieren Sie unsere Kanzlei für eine umfassende Beratung.
Stand: 07. Dezember 2011
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